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Für viele Antragsteller gibt es zunächst eine gute Nachricht: Bereits zugesagte Förderanträge bleiben vollständig von den Änderungen unberührt. Auch eingereichte Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, werden weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft. Dadurch entsteht Rechtssicherheit für laufende Vorhaben.
Neue Definition für „Worst Performing Buildings“ (WPB)
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einstufung besonders ineffizienter Gebäude, sogenannter Worst Performing Buildings (WPB).
Künftig kann der Nachweis über einen gültigen Energieausweis oder über eine Energiebedarfsberechnung erfolgen. Für Wohngebäude wird ein WPB unter anderem dann angenommen, wenn ein Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) vorliegt oder der Energieausweis die Klasse H ausweist. Bei Nichtwohngebäuden muss der Primärenergiebedarf mindestens dem Vierfachen des Referenzgebäudes entsprechen.
Zusätzlich werden alternative Nachweismöglichkeiten eingeführt. Bei Nichtwohngebäuden sowie größeren Wohngebäuden mit zentraler Warmwasserbereitung kann die WPB-Eigenschaft künftig auch über Baujahr und energetischen Zustand der Außenwände nachgewiesen werden. Voraussetzung sind unter anderem ein Baujahr vor 1958 und eine überwiegend unsanierte Gebäudehülle.
Diese Anpassungen erleichtern in vielen Fällen den Zugang zu zusätzlichen Förderboni.
Die KfW-Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden wird in mehreren Bereichen angepasst.
Besonders auffällig sind die reduzierten Tilgungszuschüsse. Künftig werden nur noch für höhere Effizienzhausstandards relevante Zuschüsse gewährt. Gleichzeitig bleibt der WPB-Bonus erhalten und kann mit weiteren Boni kombiniert werden.
Zudem steigt der maximale Förderhöchstbetrag für die Sanierung auf einheitlich 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die bisherige Unterscheidung zwischen Standard- und EE-/NH-Stufen entfällt.
Auch bei Nichtwohngebäuden verringern sich die Tilgungszuschüsse deutlich. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Nachhaltigkeitsnachweise angepasst. Künftig wird ausdrücklich auf das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) Bezug genommen.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Kombination verschiedener Förderprogramme: Die parallele Nutzung von BEG-Einzelmaßnahmen und BEG-Effizienzgebäuden wird zukünftig ausgeschlossen. Zwischen beiden Förderarten ist in der Regel eine Wartefrist von drei Jahren einzuhalten.
Wärmenetzanschlüsse gewinnen an Bedeutung
In nahezu allen Förderprogrammen wird eine neue Wärmenetzregelung eingeführt.
Hat eine Kommune bereits entschieden und öffentlich bekannt gemacht, dass ein Gebiet künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll, wird grundsätzlich nur noch dieser Anschluss gefördert. Einzelheizungen, beispielsweise Wärmepumpen oder Biomasseanlagen, können in solchen Fällen von der Förderung ausgeschlossen sein.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass kommunale Wärmeplanungen künftig deutlich stärker in Investitionsentscheidungen einbezogen werden müssen.
Die Grundförderung von 15 Prozent bleibt für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten.
Neu eingeführt wird ab 2027 ein zusätzlicher WPB-Bonus von 5 Prozent für bestimmte Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden. Voraussetzung ist die Einbindung in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder eine geförderte Energieberatung.
Außerdem wird die Förderung für Beleuchtungsanlagen in Nichtwohngebäuden vollständig gestrichen. Für Kälteanlagen gelten ab 2030 strengere Anforderungen an die verwendeten Kältemittel.
Unternehmen und Kommunen
Für Unternehmen und Kommunen werden die bisherigen Zusatzmodule wie Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag abgeschafft. Stattdessen bleibt ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bestehen.
Gleichzeitig sinken die förderfähigen Höchstbeträge leicht. Ab Februar 2027 startet zudem eine halbjährliche Degression, wodurch die maximal förderfähigen Kosten kontinuierlich reduziert werden.
Auch private Eigentümer müssen sich auf Veränderungen einstellen.
Der bisherige Effizienzbonus entfällt. Stattdessen setzt die Förderung künftig auf drei Kernbestandteile:
Neu eingeführt wird zusätzlich ein Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern bei der Einkommensprüfung besserstellt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird zunächst auf 16 Prozent reduziert und anschließend schrittweise abgesenkt. Ab August 2028 entfällt er vollständig.
Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen für Förderboni neu gestaffelt. Haushalte mit niedrigeren Einkommen können weiterhin besonders hohe Förderquoten erzielen. In bestimmten Fällen sind Förderungen von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Zeitpunkt der Antragstellung.
Bei nahezu allen Förderprogrammen wird ausdrücklich klargestellt: Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung führt zum Verlust der Förderfähigkeit. Verträge müssen daher sorgfältig gestaltet werden und dürfen die Fördervoraussetzungen nicht gefährden.
Auch die Nachweis- und Dokumentationspflichten werden erweitert. Viele Unterlagen müssen künftig zehn Jahre aufbewahrt werden. Zusätzlich können Fördergeber weitere Nachweise anfordern.
Die neuen BEG-Regelungen bringen zahlreiche Veränderungen mit sich. Während einige Fördermöglichkeiten reduziert werden, entstehen gleichzeitig neue Chancen für besonders ineffiziente Gebäude und einkommensschwächere Haushalte. Entscheidend wird künftig sein, die richtige Förderstrategie frühzeitig zu entwickeln und die verschärften Anforderungen bei Planung und Antragstellung einzuhalten.
Gerade die neuen WPB-Regelungen, die stärkere Verknüpfung mit kommunalen Wärmeplanungen sowie die Einschränkungen bei der Kombination verschiedener Förderprogramme machen eine fundierte Prüfung der Rahmenbedingungen wichtiger denn je.
Die neuen Förderbedingungen zeigen deutlich: Fördermittel lassen sich nur dann optimal nutzen, wenn technische Planung, Energieberatung und Antragstellung frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Genau hier unterstützt BCC ENERGIE Eigentümer, Unternehmen, Wohnungswirtschaft und Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung wirtschaftlicher Sanierungs- und Energiekonzepte.
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